INFO und EMPFEHLUNG

MINIATURE BULLTERRIER:

In der Rasse möglicherweise vorkommende  Probleme/Syndrome

Von mehreren in dieser Rasse vorkommenden Problemen und möglicherweise auftretenden Erkrankungen werden an dieser Stelle die Wichtigsten beschrieben:

Bei Miniature Bull Terriern sind folgende gehäuft vorkommende Probleme/Gesundheitsstörungen bekannt:

 

  • Kehlkopflähmung (LP)
  • Patellaluxation (PL)
  • Letale Akrodermatitis (LAD)
  • Primäre Linsenluxation (PLL)
  • Aortenstenose
  • Taubheit in Verbindung mit Extremscheckung (weiße Bull Terrier sind Extremschecken)
  • Allergien
  • Zwischenzehendermatitis und Zysten
  • Häufigere Kaiserschnittgeburten

 

Empfohlen werden vor dem ersten Zuchteinsatz folgende Untersuchungen aller zur Zucht vorgesehenen Hunde:

 

  • Testung auf LP (Kehlkopflähmung) – Gentestung-Labor
  • Testung auf LAD (Letale Akrodermatitis) – Gentestung-Labor
  • Testung auf PLL (Primäre Linsenluxation) – Gentestung-Labor
  • Testung auf PKD (Polyzystische Nierenerkrankung) – Gentestung-Labor
  • prcd-PRA (Augenuntersuchung auf erbliche Augenerkrankungen) – Gentestung-Labor
  • Audiometrische Untersuchung weißer Miniature Bull Terrier
  • Herzdoppler-Untersuchung auf erbliche Herzerkrankungen
  • Nierenultraschall
  • UPC (Harnanalyse)
  • Überprüfung der Elterntiere auf Kaiserschnittgeburten


Zuchtordnung

 

Zuchtordnung Aktuell - 02/2024

Wir weisen darauf hin, dass die Zuchtordnung aktualisiert wurde.

Die aktuelle Fassung finden Sie hier:

Zuchtordnung Aktuell


Auswertungsstelle HD/ED für VRZ-Mitglieder

 

Unsere Auswertungsstelle HD/ED für VRZ-Mitglieder

 

TA Böhland

Im Winkel 3

38835 Osterwieck

 

0173/9520033

 

Nils.boehland@web.de


Mehr Tierschutz bei Hunden

 


 

 

 

30. Nov 2021 im Format Pressemitteilung Nr. 177/2021

 

Mit der Novellierung der Tierschutz-Hundeverordnung werden unter anderem die geltenden Anforderungen an die Hundehaltung verbessert, um unzureichende Zucht- und Haltungsbedingungen zu vermeiden. Das beinhaltet zum Beispiel auch das Ausstellungsverbot für Hunde, die Qualzuchtmerkmale aufweisen. 

 

Bundesministerin Julia Klöckner: "Tiere sind nicht dazu da, den fragwürdigen ästhetischen Wünschen ihrer Halter zu entsprechen. Sie sind keine Maskottchen. Wenn Züchtungen das artgerechte Leben verhindern, ist das Tierquälerei. Deshalb ist die Qualzucht bei uns bereits verboten – und dennoch findet sie weiter statt. Damit will ich Schluss machen und verbiete daher die Ausstellung von Hunden mit Qualzuchtmerkmalen. Das ist ein effektiver Hebel, um Anreize für derartige Züchtungen zu nehmen und die Tiere bestmöglich zu schützen. Zudem stellen wir mit den Änderungen eine tierschutzgerechtere Haltung von Hunden sicher: Die Anbindehaltung wird grundsätzlich untersagt und die Sozialisation von Hundewelpen in der Zucht verbessert." 

 

Mehr Tierschutz bei Hunden –

Änderungen der Tierschutz-Hundeverordnung im Detail: 

 

 

  • Die Anforderungen an die Hundezucht werden verschärft, unter anderem um eine ausreichende Sozialisation der Hundewelpen gegenüber dem Menschen und Artgenossen sowie eine Gewöhnung an Umweltreize zu gewährleisten.
  • In der gewerbsmäßigen Hundezucht darf eine Betreuungsperson künftig maximal drei Würfe gleichzeitig betreuen.
  • Eine Mindestzeit von vier Stunden für den täglichen Umgang mit den Welpen wird vorgegeben. Dies gilt sowohl für gewerbsmäßige als auch private Züchter.
  • Die Anbindehaltung von Hunden wird grundsätzlich verboten.
  • Da zum Schutz von Nutztieren vor Wolfsangriffen zunehmend Herdenschutzhunde eingesetzt werden, werden für deren Haltung nunmehr spezielle Regelungen getroffen, um ihrer besonderen Arbeitsweise Rechnung zu tragen.
  • Für Hunde, die Qualzuchtmerkmale aufweisen, wird ein Ausstellungsverbot erlassen.
  • Das Ausstellungsverbot ist dabei nicht auf reine Zuchtausstellungen beschränkt, sondern umfasst alle Veranstaltungen, bei denen eine Beurteilung, Prüfung oder ein Vergleich von Hunden stattfindet, wie z. B. Zuchtleistungsprüfungen und Hundesportveranstaltungen.
  • Das bereits geltende Ausstellungsverbot für tierschutzwidrig amputierte Hunde wird ebenfalls auf sonstige Veranstaltungen ausgedehnt.




Ergänzung zur Zuchtordnung

PFLICHTUNTERSUCHUNG ab 01.07.2022 im DHS-VRZ e. V.

- DNA Profil - (Classic STR DNA-Profil (ISAG 2006)) für alle Hunde, die in die Zucht gehen sollen! **


- PRCD-PRA (Test-Nr.: 8127) PRCD = progressive rod cone degeneration (einmaliger DNA-Test) **

oder

- PRA = Progressive Retina Atrophie beim Hund (jährliche Untersuchung)  **

** Das betrifft ausnahmslos alle Hunde, die ab diesem Zeitpunkt bei einer Wurfmeldung neu im DHS-Zuchtbuch als Zuchthunde/Elterntiere eingetragen werden.

 

Für folgende Rassen, ist dieser Test Pflicht (PRCD-PRA).


Betroffene Hunderassen:

  • Australien Cattle Dog
  • Cocker Spaniel - alle Arten
  • American Eskimo
  • Retriever - alle Arten
  • Chinese Crested
  • Entlebucher Sennenhund
  • Kuvasz
  • Lapponian Herder
  • Pudel - alle Arten
  • Portugiesischer Wasserhund
  • Schwedischer Lapphund
  • Finnischer Lapphund
  • Silky Terrier
  • Australien Stumpy Tail Cattle Dog

Näheres unter Pflichtuntersuchungen.

Träger dürfen NICHT miteinander verpaart werden!


Gentest für den Golden Retriever

 

Gentest - Ichthyose Typ 2 beim Golden Retriever

Liebe Züchterinnen und Züchter,


Labogen bietet seit einigen Tagen den Gentest zum Nachweis auf die Ichthyose Typ 2 beim Golden Retriever an.
Alle weiteren Informationen zu diesem Test finden Sie in der hinterlegten PDF-Datei.   hier klicken

Der Test kostet normal 59,50 € inkl. MwSt und dauert ca. 1-2 Wochen nach Probeneingang. Zuchtverbandsmitglieder erhalten ihn für 46,- € inkl. MwSt.

Als Probenmaterial eignet sich eine EDTA-Blutprobe oder alternativ Backenabstriche; außerdem kann man den Test auch aus einer eingelagerten DNA-Probe bei uns nachbestellen.

Weitere DNA-Tests zu der Rasse oder anderen Rassen finden Sie auch in unserem Webshop:

https://shop.labogen.com/

 

 

NEWS 1:

ZÜCHTEREINTRAG

Neues Verfahren für Züchtereinträge aufgrund der DSGVO!

Ab sofort können wir - aufgrund der DSGVO - nur noch Züchter auf unserer Homepage veröffentlichen, wenn das entsprechende Online-Formular ausgefüllt und unsere damit verbundene Datenschutzerklärung akzeptiert wurde.

Bitte beantragen Sie Ihren Züchtereintrag über das folgende Online-Formular neu.

ACHTUNG:
Bitte nur Züchterseiten als Homepages angeben - Eigenwerbung oder Züchterfremdseiten werden nicht veröffentlicht.


Als Züchter eintragen lassen

NEWS 2:

WELPEN ANBIETEN

Neues Verfahren um Welpen auf unserer Vereins-Homepage anzubieten.

Ab sofort können wir - aufgrund der DSGVO - nur noch Würfe/Welpen auf unserer Homepage veröffentlichen, wenn das entsprechende Online-Formular ausgefüllt und  unsere damit verbundene Datenschutzerklärung akzeptiert, sowie die Einwilligung zur Veröffentlichung personenbezogener Daten angeklickt und damit erteilt wurde. Bitte melden Sie Würfe/Welpen nur noch über das nachfolgende Online-Formular..


Welpen/Wurf melden

NEWS 3:

DECKRÜDEN ANBIETEN


Neues Verfahren für die Meldungen eines Deckrüden aufgrund der DSGVO!


Ab sofort können wir - aufgrund der DSGVO - nur noch Meldungen von Deckrüden auf unserer Homepage veröffentlichen, wenn das entsprechende Online-Formular ausgefüllt und unsere damit verbundene Datenschutzerklärung akzeptiert, sowie die Einwilligung zur Veröffentlichung personenbezogener Daten angeklickt und damit erteilt wurde.

Bitte melden Sie Deckrüden ausschließlich über folgendes Online-Formular.

Deckrüden melden

Vereinigte Rassehunde-Züchter e. V.


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